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Wettordnung & Wettkundenschutz

Rechtsrahmen zur Nutzung der Angebote der Österreichischen Sporttipps Gesellschaft m.b.H.

Grundlegende Hinweise

Diese Ordnung regelt die Teilnahme an allen Angeboten der Österreichischen Sporttipps Gesellschaft m.b.H. (ÖSW), unabhängig davon, ob die Abgabe der Tipps in einer Annahmestelle oder über elektronische Plattformen des Unternehmens erfolgt. Mit der Nutzung dieser Dienste akzeptieren die Kundinnen und Kunden sämtliche nachstehenden Bestimmungen und verpflichten sich, diese einzuhalten.
Hinweis: Manipulative Angriffe – etwa gefälschte Login-Seiten, fingierter Kundensupport oder missbräuchliche Verwendung von sozialen Netzwerken – sind ausdrücklich untersagt.

Gesetzliche Grundlagen

1.1 Für Sporttipps auf Quotenbasis gelten als rechtlicher Rahmen Artikel 15 Absatz 1 B-VG sowie die einschlägigen Landesgesetze, die die Tätigkeit von Buchmachern und Totalisateuren regeln.

1.2 Die Zuständigkeit für die Organisation und Abwicklung solcher Angebote liegt bei den Bundesländern. Die ÖSW, mit Unternehmenssitz in Wien und eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien (FN 196645 i), ist aufgrund der auf Landesebene erteilten Bewilligungen berechtigt, entsprechende Tippangebote durchzuführen und anzubieten.

Teilnahmebedingungen

2.1 Es gelten ausschließlich die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen und die vollständige Wettordnung der ÖSW – inklusive eventueller Sonderbestimmungen. Hinweise oder Druckfehler auf veralteten Wettscheinen haben keine Gültigkeit. Die aktuelle Fassung kann jederzeit in den Annahmestellen eingesehen oder angefordert werden; zudem kann die ÖSW Änderungen über weitere geeignete Kanäle veröffentlichen.

2.2 Tipps dürfen ausschließlich über von der ÖSW zugelassene Medien und mit den bereitgestellten Arbeitspapieren (Wettscheinen) abgegeben werden. Soweit es die landesrechtlichen Vorgaben erlauben, können Nutzer auch über die tippBox erstellte Tickets („unverbindliche Wettauswahl“) verwenden. Die ÖSW behält sich vor, vorhandene Formulare oder Medien zu ersetzen oder neue einzuführen.

2.3 Mit Abschluss eines Wettvertrages bestätigt der Teilnehmer, die geltenden Jugendschutzvorschriften einzuhalten. Bei Zweifeln über Alter oder Teilnahmeberechtigung ist die Annahmestelle verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis einzufordern.

Abgabe der Tipps

Teilnehmende müssen die zur Verfügung gestellten Wettscheine gemäß den Anweisungen vollständig und gut lesbar ausfüllen. Bei der Nutzung einer tippBox sind alle Eingaben präzise vorzunehmen; anschließend ist das generierte Ticket gewissenhaft zu prüfen.
Kommt es durch unleserliche Markierungen oder Eingabefehler zu einer fehlerhaften Datenerfassung, gilt ausschließlich jene Variante, die bei der ÖSW elektronisch gespeichert ist und die mittels Quittung bestätigt wurde.

Technische Systeme in den Annahmestellen können fehlerhafte Angaben nicht korrigieren – ist ein Wettschein falsch ausgefüllt, muss ein neuer erstellt werden.
Manuelle Veränderungen wie Radierungen, Überschreibungen oder Überklebungen sind unzulässig.

Der Teilnehmer trägt die Verantwortung, die in der Quittung bestätigten Daten sofort zu kontrollieren. Stornierungen können nur innerhalb jener Frist vorgenommen werden, die von der ÖSW festgelegt wurde, und ausschließlich in jener Annahmestelle, in der der Tipp abgegeben wurde. Eine rechtliche Auseinandersetzung über diesen Ablauf ist ausgeschlossen.

Einsatzhöhen und Limits

Der übliche Mindesteinsatz pro Tipp beträgt € 3,-. Für spezielle Formen wie Systemtipps, Aktionen oder Bonusvarianten können abweichende Mindestbeträge gelten.
Für „tipp3 classic“-Einzeltipps, „tipp3 pro“-Tipps und „tipp3 ja/nein“-Tipps gilt ein Höchsteinsatz von € 500,-, wobei bundeslandspezifisch niedrigere Grenzen möglich sind.
Bei Systemtipps beträgt der Mindesteinsatz je Einzeltipp € 1,- – ein „3 aus 4“-System erfordert somit mindestens € 4,-. Die maximal zulässige Einsatzsumme für ein vollständiges System (berechnet aus Anzahl der Einzeltipps × gewählte Einsatzklasse) ist auf € 1.400,- begrenzt, sofern keine niedrigeren Landesgrenzen bestehen.
Die Gesamtquote einer „tipp3 classic“- oder „tipp3 pro“-Einzelwette darf den Wert 10.000 nicht überschreiten.
Der maximal auszahlbare Gewinn beträgt bei Einfachtipps € 80.000,- und bei Systemtipps € 200.000,-, jeweils auf Basis aller zum System gehörigen Einzeltipps.
Tipps, die eine dieser oberen Grenzen überschreiten, werden nicht angenommen. Der Einsatz ist vor Erhalt der Quittung vollständig zu bezahlen.

Barrierefreiheit

Die Österreichische Sporttipps Gesellschaft m.b.H. verpflichtet sich, ihre Web- und Mobilangebote im Sinne des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG, BGBl. I Nr. 59/2019 idgF) möglichst barrierefrei bereitzustellen. Eine technisch überarbeitete Version der Webseite sowie ein externes Barrierefreiheits-Audit sind bis Ende 2025 vorgesehen.
Diese Erklärung bezieht sich auf tipp3wetten.at.

Grad der Umsetzung

Derzeit erfüllt die Website die Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA sowie des europäischen Standards EN 301 549 noch nicht vollständig. Unter anderem bestehen Abweichungen in folgenden Bereichen:

  • nicht durchgehend textlich dargestellte strukturelle Beziehungen,
  • teilweise fehlende oder unklare Leseabfolgen,
  • unzureichende Kontraste bei Text und Grafiken,
  • Einsatz von Textbildern anstelle von echtem Text,
  • Kontrastprobleme bei nicht-textlichen Elementen,
  • Funktionsverluste bei veränderten Textabständen (z. B. in Tabellen),
  • fehlende Beschriftungen einzelner Bedienelemente,
  • Kontextwechsel beim Fokus einzelner Elemente.

Weitere Einschränkungen:

  • eingebettete Videos verfügen nicht immer über Untertitel; dies soll bei neuen Produktionen verstärkt umgesetzt werden,
  • zahlreiche PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei strukturiert; neue Dateien sollen künftig entsprechend aufbereitet werden.