Wettordnung & Wettkundenschutz
Rechtsrahmen zur Nutzung der Angebote der Österreichischen Sporttipps Gesellschaft m.b.H.
Grundlegende Hinweise
Diese Ordnung regelt die Teilnahme an allen Angeboten der
Österreichischen Sporttipps Gesellschaft m.b.H. (ÖSW), unabhängig
davon, ob die Abgabe der Tipps in einer Annahmestelle oder über
elektronische Plattformen des Unternehmens erfolgt. Mit der Nutzung
dieser Dienste akzeptieren die Kundinnen und Kunden sämtliche
nachstehenden Bestimmungen und verpflichten sich, diese
einzuhalten.
Hinweis: Manipulative Angriffe – etwa gefälschte Login-Seiten,
fingierter Kundensupport oder missbräuchliche Verwendung von
sozialen Netzwerken – sind ausdrücklich untersagt.
Gesetzliche Grundlagen
1.1 Für Sporttipps auf Quotenbasis gelten als rechtlicher Rahmen Artikel 15 Absatz 1 B-VG sowie die einschlägigen Landesgesetze, die die Tätigkeit von Buchmachern und Totalisateuren regeln.
1.2 Die Zuständigkeit für die Organisation und Abwicklung solcher Angebote liegt bei den Bundesländern. Die ÖSW, mit Unternehmenssitz in Wien und eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien (FN 196645 i), ist aufgrund der auf Landesebene erteilten Bewilligungen berechtigt, entsprechende Tippangebote durchzuführen und anzubieten.
Teilnahmebedingungen
2.1 Es gelten ausschließlich die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen und die vollständige Wettordnung der ÖSW – inklusive eventueller Sonderbestimmungen. Hinweise oder Druckfehler auf veralteten Wettscheinen haben keine Gültigkeit. Die aktuelle Fassung kann jederzeit in den Annahmestellen eingesehen oder angefordert werden; zudem kann die ÖSW Änderungen über weitere geeignete Kanäle veröffentlichen.
2.2 Tipps dürfen ausschließlich über von der ÖSW zugelassene Medien und mit den bereitgestellten Arbeitspapieren (Wettscheinen) abgegeben werden. Soweit es die landesrechtlichen Vorgaben erlauben, können Nutzer auch über die tippBox erstellte Tickets („unverbindliche Wettauswahl“) verwenden. Die ÖSW behält sich vor, vorhandene Formulare oder Medien zu ersetzen oder neue einzuführen.
2.3 Mit Abschluss eines Wettvertrages bestätigt der Teilnehmer, die geltenden Jugendschutzvorschriften einzuhalten. Bei Zweifeln über Alter oder Teilnahmeberechtigung ist die Annahmestelle verpflichtet, einen amtlichen Lichtbildausweis einzufordern.
Abgabe der Tipps
Teilnehmende müssen die zur Verfügung gestellten Wettscheine gemäß
den Anweisungen vollständig und gut lesbar ausfüllen. Bei der
Nutzung einer tippBox sind alle Eingaben präzise vorzunehmen;
anschließend ist das generierte Ticket gewissenhaft zu prüfen.
Kommt es durch unleserliche Markierungen oder Eingabefehler zu
einer fehlerhaften Datenerfassung, gilt ausschließlich jene
Variante, die bei der ÖSW elektronisch gespeichert ist und die
mittels Quittung bestätigt wurde.
Technische Systeme in den Annahmestellen können fehlerhafte
Angaben nicht korrigieren – ist ein Wettschein falsch ausgefüllt,
muss ein neuer erstellt werden.
Manuelle Veränderungen wie Radierungen, Überschreibungen oder
Überklebungen sind unzulässig.
Der Teilnehmer trägt die Verantwortung, die in der Quittung bestätigten Daten sofort zu kontrollieren. Stornierungen können nur innerhalb jener Frist vorgenommen werden, die von der ÖSW festgelegt wurde, und ausschließlich in jener Annahmestelle, in der der Tipp abgegeben wurde. Eine rechtliche Auseinandersetzung über diesen Ablauf ist ausgeschlossen.
Einsatzhöhen und Limits
Der übliche Mindesteinsatz pro Tipp beträgt € 3,-. Für spezielle
Formen wie Systemtipps, Aktionen oder Bonusvarianten können
abweichende Mindestbeträge gelten.
Für „tipp3 classic“-Einzeltipps, „tipp3 pro“-Tipps und „tipp3
ja/nein“-Tipps gilt ein Höchsteinsatz von € 500,-, wobei
bundeslandspezifisch niedrigere Grenzen möglich sind.
Bei Systemtipps beträgt der Mindesteinsatz je Einzeltipp € 1,- –
ein „3 aus 4“-System erfordert somit mindestens € 4,-. Die maximal
zulässige Einsatzsumme für ein vollständiges System (berechnet aus
Anzahl der Einzeltipps × gewählte Einsatzklasse) ist auf € 1.400,-
begrenzt, sofern keine niedrigeren Landesgrenzen bestehen.
Die Gesamtquote einer „tipp3 classic“- oder „tipp3
pro“-Einzelwette darf den Wert 10.000 nicht überschreiten.
Der maximal auszahlbare Gewinn beträgt bei Einfachtipps € 80.000,-
und bei Systemtipps € 200.000,-, jeweils auf Basis aller zum
System gehörigen Einzeltipps.
Tipps, die eine dieser oberen Grenzen überschreiten, werden nicht
angenommen. Der Einsatz ist vor Erhalt der Quittung vollständig zu
bezahlen.
Barrierefreiheit
Die Österreichische Sporttipps Gesellschaft m.b.H. verpflichtet
sich, ihre Web- und Mobilangebote im Sinne des
Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG, BGBl. I Nr. 59/2019 idgF)
möglichst barrierefrei bereitzustellen. Eine technisch
überarbeitete Version der Webseite sowie ein externes
Barrierefreiheits-Audit sind bis Ende 2025 vorgesehen.
Diese Erklärung bezieht sich auf tipp3wetten.at.
Grad der Umsetzung
Derzeit erfüllt die Website die Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA sowie des europäischen Standards EN 301 549 noch nicht vollständig. Unter anderem bestehen Abweichungen in folgenden Bereichen:
- nicht durchgehend textlich dargestellte strukturelle Beziehungen,
- teilweise fehlende oder unklare Leseabfolgen,
- unzureichende Kontraste bei Text und Grafiken,
- Einsatz von Textbildern anstelle von echtem Text,
- Kontrastprobleme bei nicht-textlichen Elementen,
- Funktionsverluste bei veränderten Textabständen (z. B. in Tabellen),
- fehlende Beschriftungen einzelner Bedienelemente,
- Kontextwechsel beim Fokus einzelner Elemente.
Weitere Einschränkungen:
- eingebettete Videos verfügen nicht immer über Untertitel; dies soll bei neuen Produktionen verstärkt umgesetzt werden,
- zahlreiche PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei strukturiert; neue Dateien sollen künftig entsprechend aufbereitet werden.